Kircheneintritt

... Kircheneintritt

Sie möchten (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten? Das ist ganz einfach. Hier erfahren Sie, wie es geht.

Sie haben den Entschluss gefasst, in die Evangelische Kirche einzutreten. Gehören Sie zur Zeit keiner christichen Kirche an, ist dies unmittelbar möglich. Wenn Sie getauft sind und bis jetzt einer anderen Konfessionen angehören, müssen Sie zunächst Ihren Austritt erklären. Dann nehmen Sie Kontakt zu
Pfarrer Hartmut Lemp auf. Sie führen ein Gespräch mit Ihnen, um Sie kennen zu lernen und die Gründe für Ihr Vorhaben zu erfahren. Dann wird ein Formblatt ausgefüllt, das Sie unterschreiben. Damit sind Sie in die Evangelische Kirche aufgenommen.

- für das Gespräch sind notwendig -

einen Nachweis Ihrer Taufe
ggf. die Austrittsbescheinigung

- Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied -

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.

Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Sie sind Kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Bestattung

... Bestattung

Was ist zu tun, wenn ein Angehöriger verstorben ist? Was muss im Vorfeld einer kirchlichen Bestattung in die Wege geleitet werden?

Auf der Seite http://www.trauernetz.de/ finden Sie Mutmachendes, Rat und Hilfe in der Trauer.

Wenn ein naher Mensch verstirbt, kann es einem vorkommen, als ob die Zeit stehen bleibt. Gefühle und Gedanken kommen in Bewegung. Grundsätzliche Fragen zum Leben und Sterben werden aufgeworfen. Gleichzeitig sind viele ganz praktische Dinge zu regeln. Die folgende Auflistung soll Ihnen helfen, alles was um die kirchliche Bestattung zu bedenken ist, in die Wege zu leiten. Bitten Sie ein Familienmitglied, einen Verwandten oder einen Vertrauten, gemeinsam mit Ihnen diese wichtigen Entscheidungen zu treffen.

Unser Umgang mit Sterben und dem Tod ist von der Hoffnung geprägt, dass mit dem Ende dieses Lebens nicht alles vorbei ist, sondern dass Gott ein neues Leben bereit hält für die, die an ihn glauben. Das kann den Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen nicht wegnehmen, aber diese Hoffnung hilft, den Weg der Trauer zu gehen. Getrost und gestärkt.

- Arten der Bestattung -

Auf dem Friedhof gibt es grundsätzlich zwei Bestattungsweisen: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg für die Trauerfeier in der Trauerhalle aufgebahrt. Am Ende begleitet die Trauergemeinde des Verstorbenen zum Grab. Dort wird das Vaterunser gesprochen, Pfarrer oder Pfarrerin spricht den Segen über den Verstorbenen, und die Trauergäste haben die Möglichkeit, am Grab Abschied zu nehmen. Zusätzlich gibt es jetzt in beiden Gemeinden Villingen und Nonnenroth die Möglichkeit der Erdebestattung auf einem Rasenfeld. Hier wird später ein Grabstein gesetzt. Die Rasenpflege obliegt der Stadt.

Bei einer Feuerbestattung kann die Trauerfeier ebenfalls mit Sarg in der Trauerhalle stattfinden. Die Beisetzung der Urne findet dann zu einem späteren Zeitpunkt (ein bis zwei Wochen danach) meist im engeren Familienkreis statt. Es kann aber auch eine Trauerfeier mit Urnenbeisetzung nach der Einäscherung geben. Der Ritus ist in diesem Fall analog zu dem der Erdbestattung.

- Termin der Bestattung -

Der Beisetzungstermin muss mit dem zuständigen Pfarrer (in der Regel Hartmut Lemp) abgestimmt und dann bei der Stadtverwaltung festgelegt werden. Dies wie viele andere Formalitäten nimmt das Bestattungsinstitut in die Hand, wenn Sie es damit beauftragen. Soll die Bestattung nicht im Gemeindebezirk stattfinden, werden Sie von ihrem Ortspfarrer begleitet.

- Aussegnung -

Wenn ein geliebter Mensch zu Hause verstorben ist, haben Sie die Möglichkeit, ihn bis zu 36 Stunden im Haus zu behalten. Als Seelsorger rate ich dazu, sich Zeit zu nehmen für den Abschied. Auch Familienmitglieder, die aus beruflichen oder anderen Gründen gerade nicht im Haus sind, sollten die Gelegenheit bekommen, persönlich Abschied zu nehmen. Ihr Pfarrer begleitet Sie dabei, wenn Sie dies wünschen (seine Mobil Nr. 01701203772) In einer kurzen Andacht mit Gebet und Segen - Aussegnung genannt - wird der Verstorbene aus dem Haus verabschiedet. Für den Fall, dass Ihr Angehöriger in einer Klinik oder einem Pflegeheim verstorben ist, fragen Sie beim Personal, ob auch dort eine Aussegnung möglich ist. Ihr Seelsorger kommt dann auch gern dorthin.

- Trauergespräch -

Pfarrer Hartmut Lemp kommt zu einem Trauergepräch zu Ihnen ins Haus, um Fragen der Trauerfeier mit Ihnen zu besprechen und von Ihnen Wichtiges aus dem Leben des Verstorbenen zu erfahren. Sie können Wünsche für die Trauerfeier (Bibeltexte, Lieder, Gestaltungsvorschläge) äußern. Vielleicht erinnern Sie sich an einen Bibelvers oder einen Choral, der der Verstorbenen etwas bedeutet hat. Wenn dies nicht der Fall ist, sucht der Pfarrer oder die Lieder und Bibelverse aus. Falls Sie keinen Hausbesuch möchten, ist es selbstverständlich möglich, daß Sie in das Pfarrhaus kommen können.
- Trauerfeier -

Die Bestattung beginnt in Nonnenroth in der Kirche, in Villingen entweder in der Trauerhalle auf dem Friedhof oder ebenfalls in der Kirche und findet ihren Abschluss am Grab . In der Regel spielt die Orgel. Die Trauergemeinde singt ausgewählte Lieder. In Bibeltexten, Gebeten und Liedern sucht die Trauergemeinde Trost. In der Ansprache erinnert der Pfarrer an das Leben des Verstorbenen und verkündigt die frohe Botschaft von der Liebe Gottes, die stärker ist als der Tod.

Trauung

... Trauung

Was müssen Sie tun, wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten? Was ist alles zu beachten und im Vorfeld zu bedenken?

- Termin und Traugespräch -

Sobald Sie Ihre kirchliche Trauung planen, sollten Sie sich mit dem Pfarrer in Verbindung sezten, um den ins Auge gefassten Termin abzustimmen. Ein Traugespräch, in dem der Traugottesdienst ausführlich besprochen wird, wird einige Zeit vor dem Tag der Trauung stattfinden. Für dieses Gespräch benötigen Sie (noch nicht zwingend) das Famililenbuch mit der Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke). Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass einer der Partner Mitglied der Evangelischen Kirche ist.

- Trauspruch -

Im Gottesdienst wird dem Hochzeitspaar ein Trauspruch zugesprochen. Dies ist ein Bibelvers, der die Eheleute auf ihrem gemeinsamen Weg begleiten soll. Das Brautpaar kann diesen Vers selbst auswählen. Die Internetseite http://www.trauspruch.de/ kann dabei eine Hilfe sein. Oder man bittet den Pfarrer, den Trauspruch auszusuchen.

- Mitgestaltung des Traugottesdienst -

Im Traugespräch können Sie Wünsche für den Traugottesdienst äußern. Es wird vereinbart, ob Sie den Segen kniend empfangen möchten und ob Sie Ringe tauschen werden. Sie können Vorschläge für Lieder und Bibeltexte machen sowie Ihre Anliegen für Gebete nennen. Zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer werden Sie die Traufragen bzw. das Trauversprechen festlegen. Es ist möglich, dass Verwandte oder Freunde den Gottesdienst mit Lesungen, Gebeten oder musikalisch mitgestalten.

- Einzug in die Kirche -

Die Frage des Einzugs in die Kirche werden Sie im Traugespräch klären. Dass die Braut vom Vater in die Kirche zum Bräutigam geführt wird, wird uns immer wieder in Film und Fernsehen gezeigt. Dies entspricht jedoch nicht dem evangelischen Trauverständnis, sondern bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater bzw. Vormund geschlossen wird.

Die Frau gilt nach diesem alten Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergeben wird. Deshalb bitten wir Sie, sich gut zu überlegen, ob Sie das wollen. Mit Ihrer Einwilligung zur Ehe bringen Sie ja zum Ausdruck, dass sie sich als gleichberechtigt und einander ebenbürtig empfinden, und dass Sie Ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen haben.

Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, auf dem Standesamt geschlossen wird. Das Brautpaar kommt also bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, wo mit ihnen und für sie ein Gottesdienst anlässlich ihrer Eheschließung gefeiert wird.

- Blumenschmuck -

Es besteht die Möglichkeit, die Kirche nach eigenen Vorstellungen mit Blumenschmuck zu dekorieren. Es muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass die Dekoration nach dem Traugottesdienst wieder komplett entfernt wird. Gleiches gilt für das Streuen von Blumen, insbesondere innerhalb der Kirche.

Konfirmation

... Konfirmation

Wann ist der richtige Zeitpunkt, sich für den Konfirmandenunterricht anzumelden? Was muss dabei beachtet werden? Was muss ich tun?

- Sinn der Konfirmation -

In der Konfirmation bekräftigt der heranwachsende Mensch das, was seine Eltern (und Paten) in der Taufe für ihn angelegt haben: die Verbindung zu dem liebenden Gott, der den einzelnen Menschen sieht und kennt und auf seinem Weg durch's Leben begleitet. Der junge Mensch sagt im feierlichen Konfirmations-Gottesdienst "Ja" zu dieser Verbindung und bekennt vor Gott und der Gemeinde seinen christlichen Glauben. Symbolisch gesprochen ergreift er die Hand, die Gott seit der Taufe zu ihm ausgestreckt hat. Zur Zeit der ersten Christen (und zum Teil auch heute noch) ist dies bei der Taufe eines Erwachsenen in einem Moment geschehen. Wenn der Mensch als Säugling oder kleines Kind getauft ist, wird die Antwort des Menschen in der Konfirmation gegeben. Als Stärkung für seinen weiteren Lebensweg empfängt er Gottes Segen.

- Konfirmandenjahr -

In der Urchristenheit wurden die Täuflinge sehr intensiv auf ihre Taufe vorbereitet. Heute ist das Konfirmandenjahr die Zeit, in der sozusagen der nachgeholte Taufunterricht stattfindet. Dieses Jahr soll dazu dienen, dass die Jungen und Mädchen mehr vom Glauben an Gott erfahren und Gelegenheiten bekommen, diesen Glauben selbst zu erfahren.

Wer ins 7. Schuljahr geht (oder ursprünglich in diesen Jahrgang gehört), kann mit dem Konfi-Jahr anfangen. Es beginnt im Frühjahr in der Regel 4-5 Wochen nach Ostern. Die betreffenden werden von der Kirchengemeinde angeschrieben und zusammen mit ihren Eltern zu einem Informations- und Anmeldungsabend eingeladen. Auch in der Presse wird dieser Termin bekannt gegeben.

Den Anmeldebogen zum Konfirmandenjahr können Sie hier downloaden. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an unser Gemeindebüro oder direkt an Pfarrer Hartmut Lemp.

Taufe

... Taufe

Was muss ich tun, wenn mein Kind getauft werden soll? Was benötige ich dafür? Wann kann die Taufe stattfinden? Was muss ich bedenken?

- Vorbereitung auf das Taufgespräch -

Wenn ein Kind getauft wird, braucht es einen bis vier Paten oder Patinnen. Sie haben die Aufgabe, die Eltern bei der Erziehung und der Hinführung des Kindes zum Glauben zu unterstützen. Voraussetzung für das Patenamt ist die Mitgliedschaft in einer der christlichen Kirchen. Mindestens ein Pate sollte evangelisch sein. Folgende Unterlagen sollten Sie zum Taufgespräch bereit halten: Geburtsurkunde (für religiöse Zwecke), Familienbuch (oder Original der Abstammungsurkunde), Patenscheine von den Patinnen und Paten, die nicht zur evangelischen Kirchengemeinde Villingen und Nonnenroth gehören. Sie bekommen den Patenschein kostenlos bei ihrem zuständigen Pfarramt.

Der Täufling bekommt am Tauftag einen Taufspruch zugesprochen. Das ist immer ein Bibelvers. Sie können den Pfarrer bitten, diesen auszusuchen oder als Elternteil selbst einen Vers auswählen. Anregungen finden Sie auf der Internetseite http://taufspruch.de/

- Taufkerze -

Als Erinnerung an die Taufe bekommt der Täufling eine Taufkerze, auf der der Name und das Taufdatum steht. Damit Ihr Kind ein individuelles Stück bekommt, sind Sie als Eltern gebeten, diese selbst zu gestalten. Das Material (Kerze und Wachsplatten) sowie Tipps dazu holen Sie bitte rechtzeitig vor der Taufe im Gemeindebüro ab.

- Erwachsenentaufe -

Wenn Sie sich als Erwachsener zur Taufe entschließen, sind Sie in der evangelischen Kirche herzlich willkommen. Die Heilige Taufe ist das sichtbare Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Christinnen und Christen. Sie wird in einem öffentlichen Gottesdienst vor der Gemeinde vollzogen. Der Taufe gehen Gespräche über wichtige Glaubensthemen oder Lebensfragen mit dem zuständigen Pfarrer voraus.

Als Erwachsener übernehmen Sie selbst die Verantwortung für diesen Glaubensschritt und benötigen keine Paten mehr. Mit der evangelischen Taufe werden Sie zugleich Mitglied der evangelischen Kirche mit allen Rechten und Pflichten. Als künftiges Mitglied der Kirche haben Sie nicht nur die Möglichkeit kirchlich zu heiraten oder selbst Pate zu werden. Sie sind auch eingeladen, das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde mitzugestalten. Das Mitsingen im Kirchenchor, die ehrenamtliche Tätigkeit im Kirchenvorstand oder in der Kinder- und Jugendarbeit sind nur einige Beispiele. Der Mitgliedsbeitrag – die Kirchensteuer – ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Die Taufhandlung ist eine einmalige Zeremonie. Wer bereits evangelisch, katholisch oder orthodox getauft ist und danach aus der Kirche ausgetreten ist, braucht sich nicht wieder neu taufen zu lassen. Jemand, der nach einem Kirchenaustritt in die Evangelischen Kirche eintreten möchte, kann dies in jeder Kirchengemeinde oder in den Eintrittsstellen tun.

!Um sich zur Taufe anzumelden, setzten Sie sich bitte mit unserem Gemeindebüro oder mit Pfarrer Hartmut Lemp in Verbindung!

Kontakt

Evangelisches Pfarramt Villingen und Nonnenroth
Pfarrerin Dr. Tina Bellmann
fon: 06402 7109
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In dringenden Fällen:
mobil: 0170 9356614

Gemeindebüro der ev. Kirche
Villingen und Nonnenroth:

Am Bornweg 9
35410 Hungen-Villingen
fon: 06402-7863
mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 

Ortsvorsteher Villingen:
Manfred Paul
Härberpfad 2
35410 Hungen-Villingen
fon: 06402 9320
mobil: 01729809438
fax: 06402 508855
mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Ortsvorsteher Nonnenroth:
Werner Leipold
Die Fünf Morgen 4
35410 Hungen-Nonnenroth
fon: 06402 2455
mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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