Kircheneintritt
... Kircheneintritt
Sie möchten (wieder) in die Evangelische Kirche eintreten? Das ist ganz einfach. Hier erfahren Sie, wie es geht.
Sie haben den Entschluss gefasst, in die Evangelische Kirche einzutreten. Gehören Sie zur Zeit keiner christichen Kirche an, ist dies unmittelbar möglich. Wenn Sie getauft sind und bis jetzt einer anderen Konfessionen angehören, müssen Sie zunächst Ihren Austritt erklären. Dann nehmen Sie Kontakt zu
Pfarrer Hartmut Lemp auf. Sie führen ein Gespräch mit Ihnen, um Sie kennen zu lernen und die Gründe für Ihr Vorhaben zu erfahren. Dann wird ein Formblatt ausgefüllt, das Sie unterschreiben. Damit sind Sie in die Evangelische Kirche aufgenommen.
- für das Gespräch sind notwendig -
einen Nachweis Ihrer Taufe
ggf. die Austrittsbescheinigung
- Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied -
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
Sie sind Kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.