Taufe
... Taufe
Was muss ich tun, wenn mein Kind getauft werden soll? Was benötige ich dafür? Wann kann die Taufe stattfinden? Was muss ich bedenken?
- Vorbereitung auf das Taufgespräch -
Wenn ein Kind getauft wird, braucht es einen bis vier Paten oder Patinnen. Sie haben die Aufgabe, die Eltern bei der Erziehung und der Hinführung des Kindes zum Glauben zu unterstützen. Voraussetzung für das Patenamt ist die Mitgliedschaft in einer der christlichen Kirchen. Mindestens ein Pate sollte evangelisch sein. Folgende Unterlagen sollten Sie zum Taufgespräch bereit halten: Geburtsurkunde (für religiöse Zwecke), Familienbuch (oder Original der Abstammungsurkunde), Patenscheine von den Patinnen und Paten, die nicht zur evangelischen Kirchengemeinde Villingen und Nonnenroth gehören. Sie bekommen den Patenschein kostenlos bei ihrem zuständigen Pfarramt.
Der Täufling bekommt am Tauftag einen Taufspruch zugesprochen. Das ist immer ein Bibelvers. Sie können den Pfarrer bitten, diesen auszusuchen oder als Elternteil selbst einen Vers auswählen. Anregungen finden Sie auf der Internetseite http://taufspruch.de/
- Taufkerze -
Als Erinnerung an die Taufe bekommt der Täufling eine Taufkerze, auf der der Name und das Taufdatum steht. Damit Ihr Kind ein individuelles Stück bekommt, sind Sie als Eltern gebeten, diese selbst zu gestalten. Das Material (Kerze und Wachsplatten) sowie Tipps dazu holen Sie bitte rechtzeitig vor der Taufe im Gemeindebüro ab.
- Erwachsenentaufe -
Wenn Sie sich als Erwachsener zur Taufe entschließen, sind Sie in der evangelischen Kirche herzlich willkommen. Die Heilige Taufe ist das sichtbare Zeichen der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Christinnen und Christen. Sie wird in einem öffentlichen Gottesdienst vor der Gemeinde vollzogen. Der Taufe gehen Gespräche über wichtige Glaubensthemen oder Lebensfragen mit dem zuständigen Pfarrer voraus.
Als Erwachsener übernehmen Sie selbst die Verantwortung für diesen Glaubensschritt und benötigen keine Paten mehr. Mit der evangelischen Taufe werden Sie zugleich Mitglied der evangelischen Kirche mit allen Rechten und Pflichten. Als künftiges Mitglied der Kirche haben Sie nicht nur die Möglichkeit kirchlich zu heiraten oder selbst Pate zu werden. Sie sind auch eingeladen, das kirchliche Leben in Ihrer Gemeinde mitzugestalten. Das Mitsingen im Kirchenchor, die ehrenamtliche Tätigkeit im Kirchenvorstand oder in der Kinder- und Jugendarbeit sind nur einige Beispiele. Der Mitgliedsbeitrag – die Kirchensteuer – ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Ihrem Einkommen.
Die Taufhandlung ist eine einmalige Zeremonie. Wer bereits evangelisch, katholisch oder orthodox getauft ist und danach aus der Kirche ausgetreten ist, braucht sich nicht wieder neu taufen zu lassen. Jemand, der nach einem Kirchenaustritt in die Evangelischen Kirche eintreten möchte, kann dies in jeder Kirchengemeinde oder in den Eintrittsstellen tun.
!Um sich zur Taufe anzumelden, setzten Sie sich bitte mit unserem Gemeindebüro oder mit Pfarrer Hartmut Lemp in Verbindung!