Trauung
... Trauung
Was müssen Sie tun, wenn Sie sich kirchlich trauen lassen möchten? Was ist alles zu beachten und im Vorfeld zu bedenken?
- Termin und Traugespräch -
Sobald Sie Ihre kirchliche Trauung planen, sollten Sie sich mit dem Pfarrer in Verbindung sezten, um den ins Auge gefassten Termin abzustimmen. Ein Traugespräch, in dem der Traugottesdienst ausführlich besprochen wird, wird einige Zeit vor dem Tag der Trauung stattfinden. Für dieses Gespräch benötigen Sie (noch nicht zwingend) das Famililenbuch mit der Heiratsurkunde (für religiöse Zwecke). Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist, dass einer der Partner Mitglied der Evangelischen Kirche ist.
- Trauspruch -
Im Gottesdienst wird dem Hochzeitspaar ein Trauspruch zugesprochen. Dies ist ein Bibelvers, der die Eheleute auf ihrem gemeinsamen Weg begleiten soll. Das Brautpaar kann diesen Vers selbst auswählen. Die Internetseite http://www.trauspruch.de/ kann dabei eine Hilfe sein. Oder man bittet den Pfarrer, den Trauspruch auszusuchen.
- Mitgestaltung des Traugottesdienst -
Im Traugespräch können Sie Wünsche für den Traugottesdienst äußern. Es wird vereinbart, ob Sie den Segen kniend empfangen möchten und ob Sie Ringe tauschen werden. Sie können Vorschläge für Lieder und Bibeltexte machen sowie Ihre Anliegen für Gebete nennen. Zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer werden Sie die Traufragen bzw. das Trauversprechen festlegen. Es ist möglich, dass Verwandte oder Freunde den Gottesdienst mit Lesungen, Gebeten oder musikalisch mitgestalten.
- Einzug in die Kirche -
Die Frage des Einzugs in die Kirche werden Sie im Traugespräch klären. Dass die Braut vom Vater in die Kirche zum Bräutigam geführt wird, wird uns immer wieder in Film und Fernsehen gezeigt. Dies entspricht jedoch nicht dem evangelischen Trauverständnis, sondern bezieht sich auf das altdeutsche Eherecht, demzufolge die Eheschließung ein Kaufvertrag war, der die Vormundschaft über die Frau zum Gegenstand hat und zwischen dem Mann und dem Vater bzw. Vormund geschlossen wird.
Die Frau gilt nach diesem alten Rechtsverständnis einerseits als unmündig und andererseits als Vertragsgegenstand, also als Besitz eines Mannes, der in diesem Ritus symbolisch übergeben wird. Deshalb bitten wir Sie, sich gut zu überlegen, ob Sie das wollen. Mit Ihrer Einwilligung zur Ehe bringen Sie ja zum Ausdruck, dass sie sich als gleichberechtigt und einander ebenbürtig empfinden, und dass Sie Ihre Entscheidung in eigener und eigenständiger Verantwortung getroffen haben.
Gegen diesen Ritus spricht auch, dass die Ehe nach evangelischem Verständnis vor dem Staat, auf dem Standesamt geschlossen wird. Das Brautpaar kommt also bereits als verheiratetes Ehepaar in die Kirche, wo mit ihnen und für sie ein Gottesdienst anlässlich ihrer Eheschließung gefeiert wird.
- Blumenschmuck -
Es besteht die Möglichkeit, die Kirche nach eigenen Vorstellungen mit Blumenschmuck zu dekorieren. Es muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass die Dekoration nach dem Traugottesdienst wieder komplett entfernt wird. Gleiches gilt für das Streuen von Blumen, insbesondere innerhalb der Kirche.